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   LG Essen, 27.10.1986 - 23a (121/86)   

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https://dejure.org/1986,4079
LG Essen, 27.10.1986 - 23a (121/86) (https://dejure.org/1986,4079)
LG Essen, Entscheidung vom 27.10.1986 - 23a (121/86) (https://dejure.org/1986,4079)
LG Essen, Entscheidung vom 27. Oktober 1986 - 23a (121/86) (https://dejure.org/1986,4079)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 184
  • NStZ 1987, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 2 Ss 1387/90

    Strafprozeßrecht: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Dabei kann offen bleiben, ob das auch dann gilt, wenn eine Einheitsjugendstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden war, wegen einer weiteren und für sich nicht als schwer zu beurteilenden Tat im Ergebnis nur verhältnismäßig geringfügig erhöht wird (vgl. die in diese Richtung weisenden Erwägungen des LG Essen in NStZ 1987, 184 ); denn hier geht es um die Erhöhung einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war, um sechs Monate mit der besonders einschneidenden Folge des Wegfalls der Strafaussetzung zur Bewährung.

    4 St 122/85|OLG Hamm; 05.11.1984; 1 Ws 273/84|OLG Zweibrücken; 14.02.1985; 1 Ss 259/84">StV 1985, 447 (LS); für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung OLG Nürnberg in StV 1987, 191 ; für eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten LG Essen in NStZ 1987, 184 ; für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung BayObLG in …

  • OLG Koblenz, 17.12.2003 - 2 Ws 910/03

    Pflichtverteidiger, Nebenkläger, Waffengleichheit, Ungleichgewicht

    Denn auch in diesem Fall kann die Fähigkeit eines Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, erheblich beeinträchtigt sein, wenn er einem verfahrensbeteiligten Verletzten gegenübersteht, der sich des fachkundigen Rats eines allein an der Wahrnehmung seiner Interessen orientierten Rechtsanwalts bedienen kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 140 Rdn. 31; OLG Düsseldorf in StV 2000, 408; OLG Köln in NStZ 1989, 542; OLG Celle in StV 2000, 70; LG Essen in NStZ 1987, 184, 185; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 140 Rdn. 24; Müller in KMR, StPO, § 140 Rdn. 24).
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